Was tun im todesfall?


1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144).

 

2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117).

 

3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen.

 

4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit.

 

5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen.

  • Wird es eine Aufbahrung geben? 
  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung?
  • Wo und wann findet die Beisetzung statt?
  • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland?
  • usw.

 

6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 

 

7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen.

 

8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.